Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. All­ge­meines


Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle von der Fotografin erteil­ten Aufträge, es sei denn es ist ein separater Vertrag mit eigenen Bedingungen für die Erfüllung des Auftrages abgeschlossen worden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Auftraggeber den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Auftraggebers wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Auftraggeber erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt


2. Bildaufnahme und -bearbeitung


Sowohl die Fotografin als auch der Auftraggeber können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen. Beide Parteien sind dazu berechtigt eine Person ihres Vertrauens zum Shooting mitzubringen. Diese Personen werden den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören. Sie erhalten weder eine Entschädigung noch Rechte an den entstandenen Fotos. Während des Shootings ist es den Begleitpersonen nicht gestattet die Motive begleitend auf eigenen Smartphones oder Kameras zusätzlich zu fotografieren. Die Auftraggeber sind dazu verpflichtet die Fotografin zu informieren, wenn eine zusätzliche Foto- und/ oder Videobegleitung (z.B. bei Hochzeiten) beauftragt worden ist und sind verpflichtet die Kontaktdaten entsprechend weiterzuleiten. 


Mit der Leistungsdurchführung erkennen die Auftraggeber den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin an und sind sich bewusst, dass die beauftragten Bilder in einem ähnlichen Stil bearbeitet werden. Die Auftraggeber sind durch die Fotografin informiert worden, dass im Rahmen der Bildbearbeitung lediglich eine Korrektur der Farb- und Lichtwerte gemäß des fotografischen Stils der Fotografin durchgeführt wird. Ebenso werden optische Störungen im Bild korrigiert oder entfernt. Zur Wahrung der Natürlichkeit der Bilder wird durch die Fotografin keine Bildretusche durchgeführt. Auftraggeberseitige Anfragen zur Anpassung der Körperfigur sowie der Gesichtsform können nicht umgesetzt werden durch. Die finale Bildauswahl obliegt der Entscheidung durch die Fotografin - Bilder die nach der Einschätzung der Fotografin nicht gut geworden sind werden nicht zur Verfügung gestellt.



3. Urherber- und Nutzungsrecht durch die Fotografin


Die Auftraggeber sind darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen eine „Übertragung der Rechte am Bild“ erforderlich ist und erklären sich mit einer Nutzung der Fotos zwecks Eigenwerbung der Fotografin einverstanden (z.B. Instagram, Facebook, der Homepage der Fotografin, sowie weiteren Plattformen, die der Internetpräsenz der Fotografin dienen). Hierfür ist bereits ein entsprechender Preisnachlass berücksichtigt. Sollten die Auftraggeber mit der Veröffentlichung der Bilder nicht einverstanden sein, ist dies schriftlich mitzuteilen.


Die Fotografin ist alleiniger Urheber. Alle Rohdaten verbleiben ausschließlich im Eigentum der Fotografin. Im Falle einer Veröffentlichung der Fotos durch die Fotografin stellen die Auftraggeber keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte. Für Veröffentlichung außerhalb von Marketingzwecken der Fotografin, wird bei Bedarf eine schriftliche Genehmigung der Auftraggeber durch die Fotografin eingeholt.



4. Nutzungsrecht durch die Vertragspartner


Die Auftraggeber sind dazu berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden, sowie zur Veröffentlichung in jeglichen Medien für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form (z.B. Homepage, Social Media). Bei der Ver­wen­dung der entstandenen Bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist die Fotografin, als Urhe­ber des zu nen­nen (z.B. durch eine entsprechende Verlinkung auf Social-Media-Plattformen). Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass bei Veröffentlichung der Bilder auf Social Media der Stil der Fotografin nicht verändert wird - die Bilder dürfen ausschließlich in unveränderter Form verwendet werden. Ein Verkauf und/oder die Übertragung der Rechte am Bild an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ist ausgeschlossen.


Sollten die Auftraggeber die produzierten Fotos kommerziell nutzen wollen, so ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen, welche die Art der Nutzung sowie die finanzielle Beteiligung zugunsten der Fotografin regelt.



5. Wartezeit/ Zustellung der Aufnahmen/ Speicherung


Die Fotografin liefert ihre Arbeit in der Regel von 2 Wochen über aus, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart. Bei Hochzeiten kann eine längere Bearbeitungszeit anfallen, die schriftlich vereinbart wird. 


Abhängig von der der Art der Leistungserbringung stellt die Fotografin über eine Online-Galerie zunächst eine vorsortierte Vorschau zur Verfügung - diese steht für 7 Tage zur Verfügung, damit die finale Bildauswahl durch die Auftraggeber erfolgen kann. Nach finaler Auswahl erfolgt die abschließende Bildbearbeitung durch die Fotografin schnellstmöglich.


Offensichtliche Mängel an den überlieferten Bilddateien müssen über die Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Sollten digital erworbene Bilddateien in Eigenverantwortung durch die Auftraggeber entwickelt werden, so übernimmt die Fotografin keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. 


Es erfolgt keine Zustellung von Fotos im Print-Format. Nach erfolgreicher Übermittlung der Bilder überträgt die Fotografin die Verantwortung für die Speicherung und Archivierung der Bilder an die Vertragspartner. Nach Übergabe des Auftrages an das Brautpaar werden alle aussortierten Rohdaten gelöscht. Eine Löschung der finalen Fotos aus der Online-Galerie durch die Fotografin findet nur noch vorheriger Unterrichtung der Vertragspartner statt.  



6. Honorar/ Vergütung


Für den jeweiligen Auftrag wird im Vorfeld ein Stundensatz oder eine Pauschale vereinbart. In diesem Preis sind die Fahrtkosten für die Fotografin bis zu einem Umkreis von 10 km ab dem Wohnort der Fotografin bereits inbegriffen. Für Fahrtstrecken darüber hinaus erhebt die Fotografin zusätzlich 0,20 € je gefahrenen Kilometer. Abhängig von der Leistungsart/ dem Shooting verpflichten sich die Auftraggeber eine Reservierungsgebühr zu leisten, z.B. bei Hochzeiten. Sollte eine Reservierungsgebühr erforderlich sein, wird dies von der Fotografin angekündigt und schriftlich in einem Vertrag definiert. 


Treten innerhalb der geplanten Aufnahmezeit Verzögerungen auf, aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so wird eine zusätzliche Vergütung fällig. Diese zusätzlichen Kosten werden entsprechend von der Fotografin aufgezeigt. 


Nebenkosten der Auftraggeber wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Kleidung etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu selbst zu tragen.


Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Fällige Beträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Rechnung fällig. Im Falle von Nichtzahlung des Restbetrages nach Leistungserbringung, behält sich die Fotografin das Recht vor, die Leistungen dieses Auftrages nicht zu erfüllen, z.B. die Bilddateien den Auftraggeber nicht zu überlassen, bis der vollständige Betrag durch sie beglichen ist. Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises bleiben die Bilddateien Eigentum der Fotografin.



7. Rücktritt vom Vertrag


Storniert der Auf­tragge­ber die Buchung, steht der Fotografin ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 30 %; ab 2 Tagen 50 % der vere­in­barten Gesamtsumme, wenn kein anschließender Folgetermin vereinbart wird.


Sonderregelung bei Hochzeiten:


Bei Rücktritt vom Auftrag wird ab 30 Tage vor dem Termin der Leistungserbringung eine Gebühr in Höhe von 50% des Gesamtbetrages fällig.


Kann eine Hochzeit kurzfristig aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, offizielle Corona-Maßnahmen/ Kontaktbeschränkungen) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Das gilt nicht für die Reservierungsgebühr. Die Reservierungsgebühr wird in diesem Fall auf eine neue Terminreservierung angerechnet oder kann in einen Gutschein bei der Fotografin für ein alternatives Shooting übertragen werden.



8. Haftung

 

In Fällen von Beschädigung sprechen sich die Parteien gegenseitig von der Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigungen. Für Unfälle übernimmt die Fotografin keine Haftung. Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall oder Krankheit) nicht möglich, den Auftrag wie geplant auszuführen oder die Fotos in der genannten Frist zu liefern, verzichten die Vertragspartner auf Schadensersatzforderungen oder die Abwälzung ggf. angefallener Mehrkosten auf die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen gleichwertigen Ersatz zu finden.



9. Datenschutz


Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten der Auftraggeber, insbesondere Name, Anschrift und Kontaktdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.


Die Auftraggeber sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber Theel Fotografie um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Artikel 17 DSGVO können die Vertragspartner jederzeit gegenüber Theel Fotografie die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.


Die Auftraggeber können darüber hinaus ohne Angabe von Gründen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung zur Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten abändern oder gänzlich widerrufen. Die Auftraggeber können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an hey@theelfotografie übermitteln.



10. Vertragsänderungen und Nebenabreden


Mündliche Nebenabreden zum Vetragsumfang sind nicht getroffen worden. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt nicht für individuelle Absprachen mit dem Brautpaar zum Ablauf einer Hochzeitsreportage.



11. Salvatorische Klausel



Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen der geltenden Rechtsprechung, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser allgemeinem Geschäftsbedingungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


Follow me on Instagram